Pyrotechnik hat in den Nationalparks nichts zu suchen

Pyrotechnik hat in den Nationalparks nichts zu suchen

Feuerwerkskörper stören Haus- und Wildtiere und belästigen auch viele Menschen, insbesondere wenn diese sich vom Lärm der Stadt in der Stille der Natur erholen möchten. Feuerwerkskörper erhöhen jedoch – zwar nur kurzfristig, aber dennoch erheblich – auch die Konzentration von Schwermetallen in der Luft. Andererseits ist es eine Tatsache, dass verschiedene Knallkörper und „Feuerwerke” zu einem festen Bestandteil der Silvesterfeierlichkeiten geworden sind. Im Sommer 2017 trat eine Novelle des Gesetzes zum Schutz der Natur und Landschaft in Kraft, die das Abbrennen von Feuerwerken und den Einsatz von Feuerwerkskörpern in Nationalparks verbietet.

Ende des Jahres nimmt auch die Häufigkeit eines weiteren negativen Phänomens zu, nämlich das Steigenlassen von sogenannten „fliegenden Glückslaternen“. Auch diese Aktivität verbietet das neue Gesetz zum Schutz der Natur und Landschaft im gesamten Gebiet des Nationalparks, mit Ausnahme von bebauten Gebieten und bebaubaren Flächen. Der Grund dafür ist vor allem die Verbreitung von Müll und die Gefahr von Bränden.

Die Verwaltung des Nationalparks Riesengebirge appelliert an Besucher und Anwohner, überhaupt keine Feuerwerkskörper zu verwenden. Wenn Sie das Jahresende im Riesengebirge feiern möchten, bringen Sie keine Feuerwerkskörper mit. So stören Sie niemanden, verstoßen nicht gegen das Gesetz und sparen noch Geld.